Technik - Grundausbildung
Technik - Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten
Beschreibung
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren und radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.
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Inhalte
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80, Anlage 18C,
unter anderem:
Grundlagen der Kernphysik
Strahlenquellen einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminationsmessgeräte
Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
Dosimetrie einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Grundlagen des Strahlenschutzes
Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
Messgeräte einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Ärztliche und physikalische Kontrolle
Strahlenunfälle, Erste Hilfe
Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Zielgruppe
Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei der Anwendung ionisierender Strahlung für nichtmedizinische Zwecke wahrnehmen wollen.
Voraussetzungen
Keine, jedoch ist für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Einheiten:
20
Kurs Zeit
Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.
Ziel
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.
Hinweis
Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
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Termine
| # | Termin | Ort / Raum |
|---|---|---|
| 1 |
Mittwoch
11.02.2026
10:00 - 10:45 Uhr
Ort / Raum:
Test 123
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Test 123 |
| 2 |
Montag
02.03.2026
08:30 - 16:00 Uhr
Ort / Raum:
Test 123
|
Test 123 |
| 3 |
Dienstag
03.03.2026
08:30 - 16:00 Uhr
Ort / Raum:
Test 123
|
Test 123 |
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1.165,50 €Gebühr:In den WarenkorbLoading...
- Kursnummer: GT2601
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Start:Mi. 11.02.2026
10:00 UhrEnde:Di. 03.03.2026
16:00 Uhr - Plätze: min. 8 / max. 12
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Dozent*in:
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Veranstaltungsort: