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Technik - Grundausbildung
Technik - Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten

Beschreibung

Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren und radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß § 80 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.

 

Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung.

 

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Inhalte

Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80, Anlage 18C,

 

unter anderem:

 

Grundlagen der Kernphysik

Strahlenquellen einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminationsmessgeräte

Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung

Dosimetrie einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern

Grundlagen des Strahlenschutzes

Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

Messgeräte einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern

Ärztliche und physikalische Kontrolle

Strahlenunfälle, Erste Hilfe

Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern

Zielgruppe

Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei der Anwendung ionisierender Strahlung für nichtmedizinische Zwecke wahrnehmen wollen.

 

Voraussetzungen

Keine, jedoch ist für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

 

Einheiten:

20

 

Kurs Zeit

Kursbeginn jeweils um 08:30 Uhr.

 

Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.

 

Ziel

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Seibersdorf Academy.

 

Hinweis

Die Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen.

 

Um die Tätigkeiten eines/r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig.

 

Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.

 

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Termine

# Termin Ort / Raum
1
Mittwoch 11.02.2026 10:00 - 10:45 Uhr
Ort / Raum
Test 123
Test 123
2
Montag 02.03.2026 08:30 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Test 123
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3
Dienstag 03.03.2026 08:30 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Test 123
Test 123
  • Gebühr:
    1.165,50 €
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  • Kursnummer: GT2601
  • Start:
    Mi. 11.02.2026
    10:00 Uhr
    Ende:
    Di. 03.03.2026
    16:00 Uhr
  • 21 Unterrichtseinheiten
  • Plätze: min. 8 / max. 12
  • Dozent*in: