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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.

Der Vortrag informiert über Sinn und Zweck der verschiedenen Regelungen und die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden.

Es besteht die Möglichkeit, für 2,- Euro eine Infomappe zu erwerben.

  • Gebühr:
    12,00 €
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  • Kursnummer: 1.0205
  • Start:
    Mi. 13.11.2024
    19:00 Uhr
    Ende:
    Mi. 13.11.2024
    21:00 Uhr
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  • 2.67 Unterrichtseinheiten
  • Plätze: min. 10 / max. 30
  • Dozent*in:
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  • Veranstaltungsort: Dies ist ein SupplementaryVenueText